Achtung Bauarbeiten!
Aufgrund der laufenden Bauarbeiten zur Sanierung von Grund- und Mittelschule ist der Haupteingang auch weiterhin mehr nutzbar. Die Schule kann wie gewohnt über den Pausenhof und über den Seiteneingang am Lehrerzimmer betreten werden.
Aktuelles zum Distanzunterricht ab dem 11. Januar 2021
Elternbrief der Mittelschule Goldbach zum Start des Distanzlernens ab 11. Januar 2021
Liebe Eltern der Klassen 5-9!
Zunächst einmal möchte ich Ihnen ein schönes, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr 2021 auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen wünschen.
Wie leider zu erwarten war beschäftigt uns die Corona-Pandemie weiter stark an der Schule. Sie konnten der Presse bestimmt bereits entnehmen, dass im Laufe des Januars kein Präsenzunterricht stattfindet. Dennoch müssen Sie keine Sorge haben, denn die Lehrer:innen unserer Schule sind digital gut vorbereitet und werden den Vormittag so gestalten, als wenn normaler Unterricht wäre. Der Morgen beginnt um 8 Uhr mit dem digitalen Weckruf. Die Schüler wissen, auf welcher Seite sie sich bei der Videoplattform WebEx einloggen müssen (wurde vor den Ferien mehrfach geübt und praktiziert).
Ich habe Ihnen einige wichtige Auszüge aus dem Schreiben des Kultusministeriums ausgewählt, die für Sie relevant sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet (vgl. Art. 56 Abs. 4 Satz 3 BayEUG).
Die Erziehungsberechtigten sind auch im Distanzunterricht verpflichtet, die Schule unverzüglich unter Angabe eines Grundes darüber zu unterrichten, wenn ihr Kind verhindert sein sollte, am Unterricht teilzunehmen (§20 Abs. 1 BaySchO).
Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich.
Dazu gehören:
- eindeutige Arbeitsaufträge
- klare Vorgaben zum Bearbeitungszeitraum sowie zum Abgabetermin
- unmissverständliche Unterscheidung zwischen verpflichtenden und ggf. freiwilligen Arbeitsaufträgen
- aktive Einforderung und Kontrolle der Arbeitsaufträge durch die Lehrkraft
Mündliche Leistungsnachweise können grundsätzlich auch im Distanzunterricht durchgeführt werden.
Dafür sind vor allem die folgenden Formate geeignet:
- Referate, Kurzreferate
- Rechenschaftsablagen, mündliche Leistungserhebungen
- Vorstellen von Arbeitsergebnissen
- Unterrichtsbeiträge (z. B. im Rahmen einer Videokonferenz)
Auf unserer Homepage (www.mittelschule-goldbach.de) finden Sie immer die wichtigsten und aktuellsten Bestimmungen aus dem Kultusministerium und können sich so auf den neusten Stand bringen.
Das Sekretariat ist täglich besetzt (von 7.30 Uhr bis 11 Uhr) und auch die Schulleitung steht Ihnen für Fragen zur Verfügung!
Vielen Dank für Ihr Mitwirken und Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Petra Hess, Schulleiterin
Siegmund Wypchol, stellv. Schulleiter
Rundschreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL vom 7. Januar 2021
Unterrichtsbetrieb ab Montag, 11. Januar 2021 - Zusätzliche Unterrichtswoche während der Faschingszeit
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Ihnen, Ihren Kindern und allen weiteren Familienangehörigen möchte ich auch im Namen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz – für das Jahr 2021 von Herzen alles Gute und vor allem Gesundheit wünschen.
Für das neue Jahr haben wir alle die große Hoffnung, dass die CoronaPandemie überwunden wird und unsere Schulen nach und nach zur ersehnten Normalität zurückkehren können.
Derzeit sind die Infektionszahlen allerdings nach wie vor alarmierend hoch. Auch die neu entdeckten und leichter übertragbaren SARS-CoV-2Varianten müssen im Blick behalten werden. Wie Sie wissen, wurde deshalb der Lockdown bis Ende Januar verlängert. Überall dort, wo sich viele Menschen auf engem Raum treffen, ist ein Infektionsrisiko selbst beim besten Hygienekonzept nie ganz ausgeschlossen. Das gilt auch für die Schulen, die deshalb ebenfalls vom Lockdown betroffen sind.
Über die aktuellen Entwicklungen möchte ich Sie hiermit informieren.
1. Distanzunterricht im Januar
Der bayerische Ministerrat hat gestern beschlossen, dass an den Schulen in Bayern bis einschließlich 29. Januar 2021 kein Präsenzunterricht stattfindet. Dies gilt für alle Schulen und für alle Jahrgangsstufen. Stattdessen erhalten die Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit Distanz-unterricht.
Für Kinder, für die sonst keine Betreuungsmöglichkeit besteht, bieten die Schulen vom 11. bis zum 29. Januar eine Notbetreuung an.
Nähere Informationen zur Notbetreuung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Anhang bzw. erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.
Ich weiß, dass die Einstellung des Präsenzunterrichts viele Familien vor große Herausforderungen stellt. Gerade jüngere Kinder werden im Distanzunterricht – bei allen Bemühungen der Schule – nicht ohne Unterstützung durch Erwachsene auskommen; selbst der beste Distanzunterricht kann den Präsenzunterricht nicht vollständig ersetzen. Hierfür bitte ich Sie ebenso um Verständnis wie dafür, dass sich manches in den nächsten Tagen womöglich erst neu einspielen muss.
2. Ausblick
Wir hoffen, dass die Einstellung des Präsenzunterrichts im Januar dazu beiträgt, die Zahl der Neuinfektionen weiter zu senken. Wenn dies gelingt, möchten wir Anfang Februar nach Möglichkeit – wenigstens in bestimmten Jahrgangsstufen – zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, ggf. auch zum Präsenzunterricht übergehen. Ob dies möglich sein wird, müssen wir abwarten.
Anpassungen bei den Rahmenbedingungen des Schulbetriebs (z. B. bei den Lehrplaninhalten, dem Zeitplan für die Abschlussprüfungen oder bei der Zahl der schriftlichen Leistungsnachweise) sind für dieses Schuljahr bereits auf den Weg gebracht. Wir wollen auch heuer faire Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler.
Dazu gehört auch, dass die Einschränkungen beim Unterrichtsbetrieb im Januar an anderer Stelle ausgeglichen werden sollen. Im Ministerrat wurde daher entschieden, anstelle der Faschingsferien (ursprünglich geplant für 15.-19. Februar) eine zusätzliche Unterrichtswoche – im Idealfall im Präsenzunterricht – stattfinden zu lassen. Ich weiß, dass dies einen weiteren Eingriff in die Zeit- und Jahresplanung vieler Familien bedeutet. Eine zusätzliche Unterrichtswoche trägt jedoch dazu bei, die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler in der derzeitigen Ausnahmesituation zu sichern.
3. Angebote der Staatlichen Schulberatung
Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen stehen Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten weiterhin über Telefon oder E-Mail (im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) zur Verfügung – sowohl an den Schulen als auch an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen (www.schulberatung.bayern.de). In begründeten Ausnahmefällen können Beratungen auch mit persönlichem Gespräch stattfinden. Eltern kann in diesen Fällen eine persönliche Beratung bzw. die Begleitung ihres Kindes bei einer Beratung ermöglicht werden. Dabei gelten die einschlägigen Hygieneregeln.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, trotz der schwierigen Situation wünsche ich Ihren Kindern einen guten Unterrichtsstart im Jahr 2021. Ihnen und Ihrer ganzen Familie ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie die Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen trotz aller Zusatzbelastungen mittragen und unterstützen!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Informationen zur Notbetreuung ab dem 11. Januar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Staatsregierung hat entschieden, dass von Montag, 11. Januar, bis Freitag, 29. Januar 2021, kein Präsenzunterricht stattfindet. In dieser Zeit findet der Unterricht in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen ausnahmslos in Distanzform statt. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Senkung der Zahl der Corona-Neuinfektionen zu leisten.
Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – vom 11. bis 29. Januar 2021 eine Notbetreuung an
- für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
- für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht, und
- für alle Schülerinnen und Schüler von Förderzentren sowie an anderen Förderschulen mit angeschlossenen Heimen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE). An der Schule für Kranke besteht die Möglichkeit, eine Notbetreuung anzubieten.
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
- Sie keinen Urlaub nehmen können bzw. Ihr Arbeitgeber Sie nicht freistellt und Sie daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
- Sie alleinerziehend, selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
- Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. des Achten Sozialgesetzbuches haben oder das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung angeordnet hat.
Bitte legen Sie der Schule für die Teilnahme eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen (einschließlich der Kinder in der SVE) sowie Schülerinnen und Schüler aller Schularten mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht, sowie an Schulen für Kranke können die Notbetreuung nach Anmeldung besuchen.
Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
Bitte bedenken Sie weiterhin: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Nachrichten und Berichte:
Für dieses Schuljahr (2013/14) gelten folgende Sprechzeiten der Lehrkräfte. Bitte melden Sie sich möglichst rechtzeitig zur jeweiligen Sprechstunde an.
5: Herr Schäfer, Montag, 11.30 – 12.15 Uhr
6: Frau Wobschall, Montag, 09.50 – 10.35 Uhr
7: Frau Wawrowicz, Dienstag, 08.45 – 09.30 Uhr
8: Herr Wypchol, Montag, 09.50 – 10.35 Uhr
9a: Herr Herrmann, Freitag, 08.45 – 09.30 Uhr
9b: Frau Hess, Dienstag, 09.50 – 10.35 Uhr
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